Wassermühle Niederdielfen

 

'Es klappert die Mühle am rauschenden Bach ...' Was klappert denn da so? Die zu mahlende Getreidemenge wird vom s.g. 'Tanzmeister' reguliert. Dieses Teil fährt über an der Welle angebrachte Nocken und erzeugt so das bekannte typische Klapper-geräusch.

 

Die wunderschön am Filsbachtälchen gelege-ne Niederdielfener Wassermühle mit Mühlen-weiher und –graben ist ein Paradebeispiel für die Mühlentechnik zu Beginn des 18. Jahr-hunderts. Die Mühle, die 1724 erbaut wurde, war noch bis 1962 in Betrieb. Im Laufe eines Jahres wurden hier Roggen, Hafer und Gerste gemahlen.

Das mächtige Müh-lenrad, das durch das Wasser des Mühlen-weihers bewegt wur-de, trieb das Mahl-werk an. In unmittel-barer Nähe der Mühle

wurde eine Langholzsä-ge ebenfalls mit Was-serkraft angetrieben. Im Jahre 1910 wurde das Mühlrad durch eine Turbine ersetzt.

Das Mahlwerk der Mühle einschließlich der zum Teil geschmiedeten, zum Teil aus Gusseisen hergestellten Mechanik, ist noch komplett mit handgeschmiedeten Eisenteilen und zahnrad-getrieben vollständig betriebsfähig vorhanden.

                  

Die alte Mühle und all die überwiegend noch vorhandenen techni-schen Einrichtungen wurden in den Jahren 1992/93 funktionstüch-tig restauriert.

Neben dieser Mühle wurde früher eine Langholzsäge ange-trieben, deren ge-samter technischer Aufbau heute noch sichtbar ist.

Bei entsprechenden Anlässen mahlt die Mühle nun wieder wie in alten Tagen. Die Gemeinde hat dieses technische Kulturdenkmal der Öffentlichkeit zu Anschauungs- und Bildungs-zwecken zur Verfügung gestellt. Mit einem Mausklick auf die einzelnen Bilder, können Sie diese vergrößert betrachten.

Alle Mühlen waren aus Konkurrenz-gründen bis 1815 Bannmühlen, d.h. ei-ne bestimmte Anzahl Dörfer war an ei-ne Mühle gebannt. Nur an diese durfte das Mahlgut abgeführt werden. Eine Zunftordnung der Müllergenossenschaft von 1504 besagt: 'Damit kein Mühlen-genosse beim Mahlen gestört, abge-drängt oder ihm das Wasser abge-graben wurde, regelte eine Zunft-ordnung das friedliche Miteinander'.

So ist zu erklären, warum die Nieder-dielfener Mühle unmittelbar an der Gemarkungsgrenze zu Flammersbach liegt. In der belgisch-französischen Zeit wurde 1807 das alte Mühlenbannrecht aufgehoben. Damit verloren die Mühlen ihre Stammkundschaft. Sie waren ge-zwungen, bessere Leistung und niedri-gere Preise anzubieten.

 

 

 

Copyright 05/2004    Hans Peter Schneider